Mandantenschutzklausel
Mandantenschutzklausel, Bezeichnung für Vereinbarungen zwischen den Angehörigen freier Berufe und ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern, nach denen diese nach ihrem Ausscheiden keinen Wettbewerb treiben dürfen. Mandantenschutzklauseln kommen v. a. bei den wirtschafts- und steuerberatenden Berufen vor; dagegen wird ihre Zulässigkeit bei Rechtsanwälten verneint. Begrenzte Mandantenschutzklauseln oder Abwerbungsverbote verbieten es dem Arbeitnehmer, sich
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