Magister (Hochschulwesen)
Magister [lateinisch »Lehrer«, »Leiter«, zu magis »mehr«, »in höherem Grade«] der, -s/-, Hochschulwesen:
akademischer Grad. Im Mittelalter war der Magister artium liberalium der höchste Grad der Artistenfakultät und schloss Lehrbefugnis ein. Später verlieh die Artistenfakultät in Angleichung an andere Fakultäten ebenfalls den Doktorgrad, wobei sie noch lange Zeit den Magister teils zugleich, teils nur an lehrberechtigte Inhaber des Dr. phil. vergab.
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