Lustration (Politik)
Lustration [lateinisch, zu Lustrum] die, -/-en, Politik: Durchleuchtung,
Überprüfung von Amtsträgern oder -bewerbern nach bestimmten Kriterien. Der Begriff wurde im Zusammenhang der Entkommunisierung in Ostmitteleuropa ab 1990 aktuell. Lustration (tschechisch »lustrace«, polnisch »lustracja«) wurde zuerst in der Tschechoslowakei im Vorfeld der ersten freien Parlamentswahlen vom Juni 1990 ohne gesetzliche Grundlage (als »wilde Lustration«) praktiziert, d. h., die Lebensläufe
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