Lord Chancellor

Lord Chancellor [lɔːd ˈtʃɑːnsələ], Lordkanzler, Lord High Chancellor [-haɪ-], Lord-Großkanzler,

der höchste Justizbeamte in Großbritannien, Vorsitzender der obersten Berufungsgerichte und der Chancery Division des High Court of Justice (High Court), als Justizminister Kabinettsmitglied, zugleich Vorsitzender des Oberhauses. Gegenwärtig werden die Kompetenzen des (seit dem Mittelalter bestehenden) Amtes des Lord Chancellor mit dem Ziel einer Verstärkung der Gewaltenteilung neu bestimmt. Die

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