Lichtsignalanlage (Straßenverkehr)

Lichtsignalanlage, Lichtzeichenanlage, Ampel, Verkehrsampel, Straßenverkehr:

durch grüne, gelbe und rote Lichter (zum Teil als Sinnbilder; z. B. für Fußgänger, Pfeil für die Fahrtrichtung) der Regelung des Verkehrs dienende technische Einrichtung. Die Farbfolgen und ihre Bedeutung sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO, § 37), die zwischen Wechsel- und Dauerlichtzeichen unterscheidet, festgeschrieben. Lichtsignalanlagen gehen allgemeinen Vorrangregeln und vorrangregelnden

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