Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund der Selbstkosten
Leitsätze für die Preis|ermittlung aufgrund der Selbstkosten, Abkürzung LSP,
Richtlinien, die bei der öffentlichen Auftragsvergabe dann anzuwenden sind, wenn für die in Auftrag gegebenen Leistungen keine Marktpreise bestehen oder festgestellt werden können und deshalb ersatzweise Selbstkostenpreise herangezogen werden müssen (§§ 5 ff. Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. 11. 1953). Bei Bauleistungen (LSP-Bau) gilt eine entsprechende Verordnung
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