Legitimationspapier

Legitimationspapier, Urkunde über ein Recht, v. a. über eine Forderung, die den Inhaber »legitimiert«, das Recht geltend zu machen. Der Schuldner kann mit befreiender Wirkung an denjenigen leisten, der ihm das Papier vorlegt; er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Berechtigung des Inhabers nachzuprüfen. Beispiele für einfache Legitimationspapiere sind

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