Le roi est mort, vive le roi

Le roi est mort, vive le roi [lərwaεˈmɔːr, viːvləˈrwa; französisch »Der König ist tot, es lebe der König«],

Ausdruck für den mit dem älteren deutschen Erbrecht übereinstimmenden Rechtssatz, dass in einer Erbmonarchie die Krone im Augenblick des Todes des Throninhabers unmittelbar ohne weiteren Erwerbungsakt auf den Thronfolger übergeht.

Quellenangabe

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