Le roi est mort, vive le roi
Le roi est mort, vive le roi [lərwaεˈmɔːr, viːvləˈrwa; französisch »Der König ist tot, es lebe der König«],
Ausdruck für den mit dem älteren deutschen Erbrecht übereinstimmenden Rechtssatz, dass in einer Erbmonarchie die Krone im Augenblick des Todes des Throninhabers unmittelbar ohne weiteren Erwerbungsakt auf den Thronfolger übergeht.
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