Lastschrift

Per Lastschrift oder Bankeinzug kann ein Gläubiger fällige Geldbeträge zulasten des Kontos eines Zahlungspflichtigen bei dessen Kreditinstitut einziehen. Der Gegensatz ist die Gutschrift.

Der Lastschriftverkehr ist ein Geldeinzugsverfahren im bargeldlosen Zahlungsverkehr, das vom Zahlungsempfänger ausgeht – anders als beim Dauerauftrag. Der Kontoinhaber (Schuldner) erteilt dem Zahlungsempfänger, zum Beispiel einem Mobilfunkunternehmen oder dem Finanzamt, eine Einzugsermächtigung. Der Zahlungsempfänger kann nun Geldbeträge vom Bankkonto des Schuldners abbuchen. Dies ist besonders praktisch bei

Mitwirkende

Christian Adams

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.