Landzwang
Landzwang, im alten deutschen Recht Deliktsbezeichnung für die strafbare Betätigung im Lande umherziehender Diebes- und Raubbanden. Landzwang begeht nach dem österreichischen StGB (§ 275), wer die Bevölkerung oder einen großen Personenkreis durch eine Drohung mit einem Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen in Furcht und
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