Landwirtschaftssachen

Landwirtschaftssachen, bestimmte zivilrechtliche Rechtssachen, die nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen vom 21. 7. 1953 (Abkürzung LwVG) einem besonderen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterliegen, insbesondere bei Landpachtverträgen und bei Veräußerungen landwirtschaftlicher Grundstücke. Zuständig sind die Landwirtschaftsgerichte als besondere Spruchkörper am Amtsgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof, die unter Mitwirkung

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