Landstände

Landstände, Landschaft, im Heiligen Römischen Reich zunächst die im Mittelalter nach Ständen (Geistlichkeit, Ritterschaft, Städte, vereinzelt – z. B. in Tirol und Ostfriesland – Bauern) auftretenden Lokalgewalten in den Territorien, in der späteren ständestaatlichen Epoche die ständisch gegliederte Vertretung des Landes gegenüber dem Landesherrn (Kurie).

Für ihre Versammlung kam im 16. Jahrhundert die Bezeichnung Landtag auf. Zu ihren Befugnissen gehörte besonders das Steuerbewilligungsrecht, das die Landstände zur Festigung ihrer Macht nutzten.

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