Landgraf

Landgraf, lateinisch Comes Provinciae, Comes provincialis,

im Heiligen Römischen Reich seit dem 12. Jahrhundert der Inhaber eines reichslehenbaren Amtes (Reichsfürst im Rang zwischen Herzog und Graf), dessen Aufgabe im Zug der staufischen Reichsreform die Reorganisation und Verwaltung von Reichsgut sowie die Durchsetzung des Landfriedens war. Begründet von König Lothar III. von Süpplingenburg, diente das Landgrafenamt

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