Landesverweisung
Landesverweisung, bisher Sanktion des schweizerischen Rechts mit Straf- und Maßnahmecharakter (Artikel 55 StGB alter Fassung): Gegen einen Ausländer, der zu Zuchthaus oder Gefängnis verurteilt wurde, konnte Landesverweisung von 3 bis 15 Jahren, bei Rückfall auf Lebenszeit ausgesprochen werden. Mit der Revision des Allgemeinen Teils des StGB (seit 1. 1.
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