Kurator (Hochschulwesen)
Kurator [lateinisch »Bevollmächtigter«, »Vormund«] der, -s/...ˈtoren, Hochschulwesen:
Aufsichtsbeamter des Staates an Hochschulen zur Verwaltung des Vermögens und der Kassen sowie zur Wahrnehmung der Rechtsgeschäfte; im 18./19. Jahrhundert in Preußen zur Dezentralisierung der Universitätsverwaltung eingeführt; heute vereinzelt noch an traditionsreichen Universitäten.
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