Kreishauptmann
Kreishauptmann, bis 1555 Bezeichnung für den obersten Befehlshaber der Truppen in den einzelnen Reichskreisen, seitdem Kreisoberst genannt; danach in den deutschen Ländern auch Bezeichnung für den höchsten Beamten eines Kreises, später v. a. in Sachsen der Leiter einer Kreishauptmannschaft.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe