Kreditversicherung
Kreditversicherung, Form der Schadenversicherung, die gemäß dem Prinzip der Spartentrennung gesondert, d. h. in einem rechtlich selbstständigen Unternehmen, zu betreiben ist (§ 8 Absatz 1 a Versicherungsaufsichtsgesetz). Grundform der Kreditversicherung ist die Versicherung von Forderungsausfällen. In Erweiterung lassen sich auch Vertrauensschäden versichern. Grundsätzlich sind folgende Versicherungssparten der Kreditversicherung zu
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