Kostendeckungsprinzip

Kostendeckungsprinzip, der besonders im Kommunalabgabenrecht geltende Grundsatz, demzufolge die Gesamteinnahmen aus Gebühren oder Beiträgen nicht höher sein dürfen als die tatsächlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage, die den Anlass zur Erhebung der Abgabe darstellt (keine Erzielung von Überschüssen). Umgekehrt sollen bei Einrichtungen und Anlagen, deren Vorteile überwiegend einzelnen Personen

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