konzertierte Aktion (Wirtschaft)
konzertierte Aktion [zu französisch concerter »verabreden«], Wirtschaft und Politik:
nach § 3 Stabilitätsgesetz das aufeinander abgestimmte Verhalten der Gebietskörperschaften (Bund, Länder) sowie der Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) zur Erreichung der gesamtwirtschaftlichen Ziele Preisniveaustabilität, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht, stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum; zugleich auch Bezeichnung für das dazu 1967 eingerichtete, nur vorübergehend aktive Gesprächsforum. Die konzertierte Aktion, für die die
Informationen zum Artikel
Quellenangabe