konzertierte Aktion (Wirtschaft)

konzertierte Aktion [zu französisch concerter »verabreden«], Wirtschaft und Politik:

nach § 3 Stabilitätsgesetz das aufeinander abgestimmte Verhalten der Gebietskörperschaften (Bund, Länder) sowie der Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) zur Erreichung der gesamtwirtschaftlichen Ziele Preisniveaustabilität, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht, stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum; zugleich auch Bezeichnung für das dazu 1967 eingerichtete, nur vorübergehend aktive Gesprächsforum. Die konzertierte Aktion, für die die

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