Kommission (Recht)

Kommission [lateinisch] die,

Recht: Geschäftsauftrag, der vom Kommissionär für »fremde Rechnung« ausgeführt wird, d. h., er kauft die Ware nicht, sondern hält sie bereit, um sie für den, der sie in Auftrag gegeben hat, zu verkaufen.

Quellenangabe

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