Kommissarbefehl
Kommissarbefehl, während des Zweiten Weltkriegs am 6. 6. 1941 vom Oberkommando der Wehrmacht (OKW) auf Weisung Hitlers erlassener Befehl, im (unmittelbar bevorstehenden) Krieg gegen die UdSSR alle gefangen genommenen politischen Kommissare zu erschießen. Der völkerrechtswidrige Kommissarbefehl (amtlich »Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare«), der v. a. von den Einsatzgruppen
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