klandestin (veraltet)

klandestin [zu lateinisch clandestinus »heimlich«, »geheim«], veraltet:

heimlich, im Stillen betrieben; Klandestinität, heimliches Verfahren, Geheimhaltung. – Klandestine Ehe, im katholischen Kirchenrecht früher Bezeichnung (lateinisch »matrimonium clandestinum nullum«) für eine unter Nichtbeachtung der kirchlichen Formpflicht (d. h. vor einem Geistlichen, in der Regel dem Ortspfarrer, und zwei Zeugen; in Todesgefahr allein vor den Zeugen) geschlossene

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