Kirchenvermögen

Kirchenvermögen, Kirchengut,

die Gesamtheit der im Eigentum kirchlicher juristischer Personen stehenden Vermögenswerte (Grundbesitz und Kapitalvermögen). Das Kirchenvermögen ist durch eine Garantie des staatlichen Verfassungsrechts (Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 2 Weimarer Reichsverfassung) vor Entzug und Zweckentfremdung gesichert. Es setzt sich zusammen aus Stiftungen, Pfründenvermögen, Kollekten, regelmäßigen – zum

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