Kinosteuer

Kinosteuer, Steuer auf die Vorführung von Filmen im Rahmen der Vergnügungsteuer. Neben der Kinosteuer haben gewerbliche Kinobetreiber als Quasisteuer nach dem Filmförderungsgesetz in der Fassung vom 23. 12. 2016 eine Filmabgabe (zuweilen auch Kinoabgabe genannt) in Höhe von (je nach Jahresumsatz) 1,8 bis 3 % der Erlöse aus

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.