Kinosteuer
Kinosteuer, Steuer auf die Vorführung von Filmen im Rahmen der Vergnügungsteuer. Neben der Kinosteuer haben gewerbliche Kinobetreiber als Quasisteuer nach dem Filmförderungsgesetz in der Fassung vom 23. 12. 2016 eine Filmabgabe (zuweilen auch Kinoabgabe genannt) in Höhe von (je nach Jahresumsatz) 1,8 bis 3 % der Erlöse aus
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