Ketubba

Ketubba [hebräisch »Schriftstück«] die, -/...ˈbot,

der jüdische Ehevertrag, der nach festem Grundmuster vom Ehemann der Frau auszustellen ist. Der Zweck war eine gewisse soziale Absicherung der Frau für den Fall der Scheidung beziehungsweise Verwitwung durch eine Mindestsumme, die beliebig erhöht werden konnte und von der während der Ehe dem Ehemann nur die Nutznießung zustand. Dazu

Quellenangabe

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