Kanzlermehrheit

Kanzlermehrheit, im engeren Sinn diejenige Mehrheit, die nach dem Grundgesetz a) für die Wahl des Bundeskanzlers im ersten und zweiten Wahlgang (Art. 63, Abs. 2 und 3 GG), b) für die Abwahl des Bundeskanzlers im Rahmen eines konstruktiven Misstrauensvotums (Art. 67, Abs. 1 GG) und c) für den Antrag des

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.