Kanzlermehrheit
Kanzlermehrheit, im engeren Sinn diejenige Mehrheit, die nach dem Grundgesetz a) für die Wahl des Bundeskanzlers im ersten und zweiten Wahlgang (Art. 63, Abs. 2 und 3 GG), b) für die Abwahl des Bundeskanzlers im Rahmen eines konstruktiven Misstrauensvotums (Art. 67, Abs. 1 GG) und c) für den Antrag des
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