Kammerherr
Kammerherr, 1) im weiteren Sinn ein Ehrentitel von Edelleuten, die der Landesherr durch Übersendung eines goldenen Schlüssels als Sinnbild des erlaubten Zutritts zu den fürstlichen Gemächern auszeichnete. In Österreich und Bayern war für Kammerherr der Titel Kämmerer üblich. 2) Im engeren Sinn waren Kammerherren die im eigentlichen Hofdienst
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