Justiziar
Justiziar [mittellateinisch »Richter«, »Amtmann«] der, -s/-e,
mit der Bearbeitung der Rechtsangelegenheiten einer Behörde, eines Verbandes oder eines Unternehmens beauftragter Beamter beziehungsweise Angestellter. Ein Unternehmensjustiziar kann auch als Rechtsanwalt zugelassen sein (Syndikusanwalt), darf aber seinen Dienstherrn nicht vor Gericht vertreten. – Die in der DDR besonders in Betrieben tätigen Justiziare waren mit Vollmacht des Betriebsleiters zur
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