Jugendbericht
Jugendbericht, gemäß § 84 SGB VIII von der Bundesregierung in jeder Legislaturperiode dem Bundestag und dem Bundesrat vorzulegender Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe; in jedem dritten Bericht ist zusätzlich auf die Gesamtsituation der Jugendhilfe einzugehen. Erarbeitet wird der Jugendbericht von einer
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