Interessengemeinschaft

Interessengemeinschaft, Abkürzung IG, I. G.,

im weiteren Sinn vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Personen oder Unternehmen zur Wahrung gleichartiger, meist wirtschaftlicher Interessen; im engeren Sinn Gewinngemeinschaft: Verbindung von Unternehmen, die rechtlich selbstständig bleiben, deren wirtschaftliche Selbstständigkeit aber vertraglich gemindert ist (verbundene Unternehmen); normalerweise werden die Gewinne und Verluste der Unternehmen zusammengerechnet und nach einem festgelegten Schlüssel unter

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