Inkasso

Inkasso [italienisch, zu incassare »Geld einziehen«] das, -s/-s,

Einziehen von fälligen Forderungen, besonders von Rechnungen, Wechseln und Schecks. Vor Einziehung einer Forderung kann diese auf einen einziehenden Dritten übertragen (abgetreten) werden (Inkassozession). Man unterscheidet dabei die fiduziarische (treuhänderische) Abtretung und die Einziehungsermächtigung (Inkassomandat). Bei der Einziehungsermächtigung bleibt die Forderung selbst bei dem übertragenden Gläubiger; der Einziehende wird

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