Inkardination (katholisches Kirchenrecht)

Inkardination [mittellateinisch] die, -/-en, katholisches Kirchenrecht:

die Eingliederung eines Geistlichen in einen Klerikerverband (»geistlicher Heimatverband«; z. B. Diözese); erfolgt durch die Ordination zum Diakon. – Gegensatz: Exkardination.

Quellenangabe

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