Inhaber (Militärwesen)
Inhaber, Militärwesen:
Oberst, dem im 17. und 18. Jahrhundert ein Patent zur Errichtung eines Regiments verliehen wurde. Später war diese Inhaberschaft eine Ehrenstellung für hohe Offiziere und Fürsten. In Preußen wurde im 19. Jahrhundert (bis 1918) für diese Inhaber die Bezeichnung »Chef« eingeführt.
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