Informationsrecht (Recht)
Informationsrecht, Recht:
1) allgemein das Recht auf formulierte Unterrichtung und Vermittlung bestimmter Kenntnisse. Aufgrund spezieller gesetzlicher Regelungen besteht eine Vielzahl besonderer Informationsrechte, z. B. im Arbeitsrecht der Anspruch des Betriebsrates auf Unterrichtung durch den Arbeitgeber, im Prozessrecht das Recht der Parteien und ihrer Bevollmächtigten oder des Verteidigers auf Akteneinsicht, im Strafverfahren das
Informationen zum Artikel
Quellenangabe