Impressum bei Druckerzeugnissen
Zu Druckerzeugnissen zählen Bücher, Zeitschriften, Journale aber auch Schülerzeitungen. Mit dem »Reichspreßgesetz« aus dem Jahre 1874 wurde erstmals ein Impressum verpflichtend. Dieses Gesetz bildet die Grundlage für die heutigen Pressegesetze, die in den einzelnen Bundesländern teilweise unterschiedlich geregelt sind. Pflichtangaben sind dabei vollständiger Titel des Werkes, Namen der Autoren, das
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Mitwirkende
Nicole Nüttgens
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