Impressum auf Webseiten
Mit dem rasanten Wachstum des World Wide Webs und der Vielzahl von Informations- und Kommunikationsmedien im Internet wurde ein neues Gesetz notwendig. Alle für die Öffentlichkeit bestimmten Webseiten unterliegen einer Impressumspflicht nach § 5 TMG (»Telemediengesetz«). Webseitenbetreiber müssen auf ihrer Homepage Angaben veröffentlichen wie den vollen Namen des Webseiten-Besitzers, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
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Mitwirkende
Nicole Nüttgens
Quellenangabe