Impressum

Impressum auf Webseiten

Mit dem rasanten Wachstum des World Wide Webs und der Vielzahl von Informations- und Kommunikationsmedien im Internet wurde ein neues Gesetz notwendig. Alle für die Öffentlichkeit bestimmten Webseiten unterliegen einer Impressumspflicht nach § 5 TMG (»Telemediengesetz«). Webseitenbetreiber müssen auf ihrer Homepage Angaben veröffentlichen wie den vollen Namen des Webseiten-Besitzers, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer

Mitwirkende

Nicole Nüttgens

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.