Immission (Umweltschutz)

Immission [lateinisch immissio »das Hineinlassen«], Gesamtheit von Luft­verunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und Ähnlichem, die von verschiedenen Anlagen (z. B. Kraftwerken oder Müll­verbrennungsanlagen) oder von Produkten (z. B. Kraftfahrzeugen) ausgehen und auf Lebewesen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Gegenstände (z. B. Gebäude, Kulturdenkmäler) einwirken.

Im Gegensatz dazu steht die Emission, die diejenigen Wirkungen bezeichnet, die eine bestimmte Quelle ausstößt. Das Ausmaß von Immissionsschäden hängt von der Art, Verweildauer und Konzentration der Schadstoffe am Ort der Einwirkung, der Empfindlichkeit des Einwirkungsobjekts gegenüber dem Stoff, der Schwingung oder der Energie ab (Immissionskonzentration, Immissionsrate).

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