immaterielle Wirtschaftsgüter
immaterielle Wirtschaftsgüter, nicht stoffliche Vermögenswerte eines Unternehmens, z. B. Standort, Kundenkreis, innere Organisation, Mitarbeiterstamm (Firmenwert), Konzessionen, Kontingente, Patente und Lizenzen, die jeweils selbstständig bewertbar sind und dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens dienen. Die Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter in der Bilanz ist im Handelsrecht (§§ 248 Absatz 2, 255 Absatz 4
Informationen zum Artikel
Quellenangabe