Herstellungskosten
Herstellungskosten, als Begriff des Handels- und Steuerrechts (§ 255 Absatz 2 HGB beziehungsweise § 6 Absatz 1 EStG) Maßstab und Obergrenze für die Bewertung jener Vermögensgegenstände in der Bilanz, die von dem bilanzierenden Unternehmen nicht fremdbezogen, sondern selbst hergestellt beziehungsweise bearbeitet wurden (Halb- und Fertigerzeugnisse sowie selbst erstellte Anlagen).
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