Geschichtliches
Im römischen Rechtsdenken bezeichnete der Begriff »dominium« zunächst speziell die unteilbare, auf »auctoritas« gegründete Gewalt des »pater familias« (des Hausherrn), später allgemein die Gewalt über Eigentum und Personen. Im mittelalterlichen Grundverständnis verblieb Herrschaft stets im Schatten des konkreten Begriffs »Herr«; die unmittelbare, personale Herrschaft gehörte zur Alltagserfahrung der Menschen in
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