Heimstätte
Heimstätte, früher Grundstück, bestehend aus einem Einfamilienhaus mit Nutzgarten, landwirtschaftlichem oder gärtnerischem Anwesen, zu dessen Bewirtschaftung die Familie nicht ständiger fremder Hilfe bedurfte. Heimstätten wurden durch Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände oder gemeinnützige Siedlungsgesellschaften zu günstigen Bedingungen ausgegeben. Mit der Aufhebung (1993) des Reichsheimstättengesetzes von 1920 verloren die Heimstätten ihre
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