Hausratversicherung

Hausratversicherung, Verbundene Hausratversicherung,

kombinierte Versicherung von Sachen, die im Haushalt der Einrichtung, dem Gebrauch beziehungsweise dem Verbrauch dienen, sowie gesondert genannter weiterer Sachen (z. B. Wertsachen bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen). Schutz besteht nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen von 2000 gegen die Gefahren und Schäden durch: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Absturz von Luftfahrzeugen, Einbruchdiebstahl, Raub,

Quellenangabe

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