Haram
Haram [arabisch »geschützt«, »verboten«] das, -s/-s,
das dem Muslim nach den islamischen Normen verbotene Handeln, auch in Bezug auf Essen und Trinken (Speiseverbote); im Gegensatz zu Halal, dem Erlaubten. – Bei Nichteinhaltung der Verbote sieht die islamische Rechtsordnung – graduell abgestuft – Bestrafungen vor.
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