H-Arzt

H-Arzt, Heilbehandlungsarzt,

gemäß »Vertrag über die Durchführung der Heilbehandlung, die Vergütung der Ärzte sowie die Art und Weise der Abrechnung der ärztlichen Leistungen« (Kurzbezeichnung Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger) speziell zugelassener Facharzt mit besonderen unfallmedizinischen Kenntnissen, der im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung bei bestimmten Arbeits- oder Schulunfällen die Heilbehandlung übernehmen kann (H-Arztverfahren); hierbei ist es

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