Grundpfandverschreibung
Grundpfandverschreibung, im schweizerischen Recht eine wichtige Art des Grundpfandrechts. Die Grundpfandverschreibung (Artikel 824 ff. ZGB) dient der Sicherung einer persönlichen Forderung (Grundsatz der Akzessorietät); sie wird nicht in einem Wertpapier verbrieft; umgangssprachlich wird die Grundpfandverschreibung häufig auch als Hypothek bezeichnet.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe