Großherzog

Großherzog, Fürstentitel, im Rang zwischen König und Herzog (Anrede: »Königliche Hoheit«); erstmals 1569 von Papst Pius V. dem Herzog von Florenz, Cosimo I. de' Medici, verliehen (»Großherzog von Toskana«; Erhebung des Herzogtums Florenz zum Großherzogtum Toskana). In der Rheinbundakte von 1806 erhielten den Titel J. Murat als Großherzog von Berg, der Landgraf von Hessen-Darmstadt,

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