Grenzmaße
Grenzmaße, zwei vorgeschriebene, noch zulässige Maße, zwischen denen das Istmaß und das Paarungsmaß von Werkstücken liegen soll, um deren Austauschbarkeit zu gewährleisten. Das größere der beiden Grenzmaße heißt Größtmaß, das kleinere Kleinstmaß.
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