Gewinnobligation
Gewinn|obligation, Gewinnschuldverschreibung,
Wertpapier, dessen Inhaber (Gläubiger einer AG) einen festen Zins erhält und am Reingewinn des Unternehmens beteiligt ist oder eine – meist nach oben begrenzte – gewinnabhängige Zusatzverzinsung erhält. Die Ausgabe von Gewinnobligationen muss von der Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden; Aktionäre haben bei Ausgabe von Gewinnobligationen ein Bezugsrecht (§ 221
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