Gewinnbeteiligung (Versicherungswesen)
Gewinnbeteiligung, Versicherungswesen:
Bezeichnung für die dem Versicherungsnehmer aufgrund von Aufsichts- oder Bedingungsrecht zustehenden Überschüsse. In der Lebensversicherung entstehen diese wegen der gesetzlich vorgeschriebenen, vorsichtigen Kalkulation der Beiträge. Überschussquellen sind Zinsgewinn, Sterblichkeitsgewinn und, von geringer praktischer Bedeutung, kalkulierte, aber nicht verbrauchte Verwaltungskosten. Die Versicherungsunternehmen sind für Verträge, die vor dem 29. 7. 1994
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