gewerbliche Arbeitnehmer
gewerbliche Arbeitnehmer, im weiteren Sinn gruppenspezifische Bezeichnung für unselbstständig Beschäftigte in der gewerblichen Wirtschaft (Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleistungsgewerbe) im Unterschied zu Angestellten, Arbeitern und Beamten im Staatsdienst; im engeren Sinn Arbeitnehmer, die in einem der Gewerbeordnung (GewO) unterliegenden gewerblichen Unternehmen als Gesellen, Gehilfen, Auszubildende, Werkmeister, Techniker, Fabrikarbeiter oder in
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